Nur individuell zwischen den Parteien ausgehandelte Verträge sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BGB nicht enthalten. “Verhandelt” bedeutet hier jedoch mehr als nur verhandelt. Die Partei, die die Bedingungen vornimmt, muss den Kerninhalt ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ernsthaft der Verhandlung unterwerfen und der anderen Partei ein echtes Maß an Freiheit geben, ihre eigenen Interessen zu wahren, und eine tatsächliche Möglichkeit haben, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Die Partei, die die Bedingungen angibt, muss bereit sein, den beantragten Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen und die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Auswirkungen der Klauseln zu informieren. Diese Ausnahmen werden nur selten erfüllt. Grundsätzlich steht es den Parteien frei, einem Kündigungsrecht oder einem Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt oder anderer Rechtsfolgen zuzustimmen. In der jeweiligen Klausel oder Vereinbarung sollte auf die Definition des Begriffs höhere Gewalt geachtet werden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht kein allgemeines Konzept der “höheren Gewalt” vor. Nur bei bestimmten Arten von Verträgen kann gelegentlich der Begriff “höhere Gewalt” gefunden werden. In einem Urteil zu Reiseverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass “höhere Gewalt” “ein äußeres Ereignis ist, das nicht abgewendet werden kann, auch nicht mit größter Sorgfalt, die vernünftigerweise zu erwarten ist, und das weder dem operativen Bereich des Reiseveranstalters noch dem persönlichen Bereich des Reisenden zugerechnet werden kann” (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, Docket Nr. X ZR 142/15).
Es gibt jedoch nach deutschem Recht keine Bestimmung, die ein allgemeines Recht vorsieht, vertragliche Verpflichtungen bei “höherer Gewalt” zu verweigern oder anzupassen. 9.4. Zur Aufrechnung von Ansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde kann zurückbehaltungsrechte Ansprüche nur auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen. 13.1. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu, sofern diese Daten zur Erstellung, Definition des Vertragsverhältnisses oder zur Änderung des Vertragsverhältnisses (Nutzerdaten) erforderlich sind.