Jüngste Zahlen der Gewerkschaftszugehörigkeit zeigen unterschiedliche Tendenzen: deutliche Anzeichen einer Erholung (in berufs- und sektoralen Gewerkschaften in privatisierten Unternehmen und im öffentlichen Sektor); Stabilität aufgrund starker Organisationsaktivitäten (Metall und Maschinen); und anhaltenden Rückgang aufgrund von Umstrukturierungen (im Baugewerbe, chemie und bergbau). Darüber hinaus stehen eine Reihe kleiner Berufsgewerkschaften im Wettbewerb mit den etablierten Akteuren. Wo es dich gibt, spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Beilegung von Streitigkeiten, bevor er vor Gericht kommt. Einzelne Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Gewerkschaften haben das Recht, einen Fall vor Gericht zu bringen. Die Gewerkschaften hingegen haben kein Recht, kollektive Forderungen (Verbandsklagerecht) zu vertreten – das richtige Recht zu bekommen, ist eine seit langem bestehende Gewerkschaftsforderung. Das ArbZG sieht einen 8-Stunden-Arbeitstag und 11 Stunden Ruhezeit vor. Die wöchentliche Arbeitszeit kann unter der Bedingung einer Anpassungszeit von sechs Monaten auf maximal 60 Stunden verlängert werden (da Samstag ein Arbeitstag ist). Das Gesetz erlaubt es Branchen mit hohem Anteil von Bereitschaftsdienstmitarbeitern, von den Vorschriften über Ruhezeiten abzuweichen (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels und Restaurants) und mehr als 60 Stunden (einschließlich Bereitschaftsarbeit) zu arbeiten. Maschke, M., Mierich, S.
und Werner, N. (2018), Arbeiten 4.0. – Diskurs und Praxis in Betriebsvereinbarungen – Teil II , Mitbestimmungsreport Nr. 41, Düsseldorf. Die katholische und die protestantische Kirche und ihre Institutionen, Sozialverbände und privaten Einrichtungen fallen nicht unter das Arbeitsrecht, sondern das Kirchenrecht. Die Arbeitnehmer können individuell beschließen, Gewerkschaftsmitglieder zu werden, haben aber kein Streikrecht. Die Löhne werden einseitig in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern festgelegt. Die Arbeitnehmervertretung ist nach den Arbeitnehmervertretungsgesetzen der Deutschen Evangelischen Kirche (MVG) und der katholischen Kirche (Personalvertretungsordnungen, MAV) geregelt. Darüber hinaus arbeiten trilaterale Allianzen im Facharbeiterverkehr auf regionaler und lokaler Ebene.
Was die Flüchtlinge betrifft, so haben die Sozialpartner in der Metall-, Chemie- und Druckbranche ihre Tarifverträge über die Integration und Ausbildung von schularmen Schulhebeln auf Flüchtlinge ausgeweitet.