Während die meisten Öffnungsklauseln für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten, die unter Branchentarifverträge fallen, gibt es auch Öffnungsklauseln, die auf bestimmte Gruppen beschränkt sind. Zwei Arten von gruppenbezogenen Öffnungsklauseln lassen sich unterscheiden: In den letzten Jahren wurden immer mehr Öffnungsklauseln in deutsche Branchentarifverträge aufgenommen, die die Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene verlagern und zu einer weiteren Dezentralisierung und Differenzierung der Tarifverhandlungen führen. Dies kann vor allem als Reaktion der Sozialpartner auf die wachsende Unzufriedenheit der Arbeitgeber mit dem deutschen Tarifsystem gesehen werden, die mehr unternehmensspezifische Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Damit ist das deutsche Tarifverhandlungssystem viel flexibler als sein tatsächlicher Ruf. Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen. In den Jahren 2020-2023 können Lohnerhöhungen auf der Grundlage des BIP-Wachstums pro Kopf zum Monatslohn hinzugerechnet werden. Dies kommt den gering bezahlten Arbeitnehmern am meisten zugute, da die Erhöhung zu 100 % zu den Tischsätzen und zu 75 % zu anderen Löhnen hinzukommt. Die wirtschaftswachstumbedingten Lohnerhöhungen werden am 1. Mai für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 aktiviert und basieren auf den von Statistics Iceland berechneten Zahlen des Wirtschaftswachstums für das Vorjahr. Die Vereinbarung beruht auf der Kaufkraft der während der Laufzeit steigenden Löhne; dass die Zinssätze deutlich sinken und niedrig bleiben; und dass die Regierung ihre Versprechen einhält.
Diese Voraussetzungen werden im September 2020 und September 2021 bewertet. Der Bewertungsausschuss wird aus 3 Vertretern der Gewerkschaften und 3 Vertretern der Arbeitgeber bestehen.